Folgende Luftfahrzeuge sind zugelassen:
– Segelflugzeuge
– Motorsegler
– Luftsportgeräte, ausgenommen Fallschirme
Flugzeuge bis zu 2.000 kg höchstzulässiger Flugmasse, soweit diese zum Schleppen von Segelflugzeugen/Motorseglern/Luftsportgeräten und für hiermit im ursächlichen Zusammenhang stehende Flüge eingesetzt werden.
Filgende Startarten sind zugelassen:
– Windenstart
– Eigenstart
– Flugzeugschlepp
Gut zu wissen
Autor:in
Mittelweser-Touristik GmbH
Lange Straße 18
31582 Nienburg/Weser
Organisation