Bereits die Renaturierung des ehemaligen Kiesabbaugeländes wurde ausschließlich nach Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt. Tatsächlich wurden die neu geschaffenen Flachwasserzonen, Buchten, Röhrichtsäume und eine Halbinsel bald von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten besiedelt. Aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung für Wasservögel und Amphibien wurde der Wiedesee mit seinen Uferzonen im Jahr 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Nordische Schwäne, Gänse, Enten, Säger, sowie verschiedene Watvogelarten nutzen den See als Rast- und Überwinterungsbiotop. Außerdem halten sich ab dem Spätsommer große Kiebitzschwärme, Goldregenpfeifer, Wacholderdrossel und Fischadler im Gebiet auf. Als regelmäßige Brutvögel sind hier Goldammer, Beutelmeise, Teichrohrsänger, Singdrossel und Zaunkönig vertreten.
Die besondere Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, geprägt durch die Wasserflächen, Schilfzonen und Uferwiesen inmitten der Agrarlandschaft soll ebenfalls erhalten, gepflegt und entwickelt werden.
Die nördliche Teilfläche I des Gewässers wird als Angelgewässer genutzt. Die Schutzgebietsverordnung stellt hier das Sportfischen unter Einschränkungen frei. So ist es zum Beispiel verboten, Dünger, Kalk, Fischfutter oder Fischbehandlungsmittel in das Gewässer einzubringen. Der Fischbesatz ist unter Auflagen möglich.
Die südliche Teilfläche II des Sees einschließlich der Halbinsel wird nicht genutzt. Flächeneigentümer dieses rund 26 ha großen Areals ist das Land Niedersachsen.
Der für die Vogelwelt besonders wichtige, aber auch störempfindliche Rückzugs- und Regenerationsraum des Wiedesees darf von der Allgemeinheit nicht betreten werden.
Nordische Schwäne, Gänse, Enten, Säger, sowie verschiedene Watvogelarten nutzen den See als Rast- und Überwinterungsbiotop. Außerdem halten sich ab dem Spätsommer große Kiebitzschwärme, Goldregenpfeifer, Wacholderdrossel und Fischadler im Gebiet auf. Als regelmäßige Brutvögel sind hier Goldammer, Beutelmeise, Teichrohrsänger, Singdrossel und Zaunkönig vertreten.
Die besondere Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, geprägt durch die Wasserflächen, Schilfzonen und Uferwiesen inmitten der Agrarlandschaft soll ebenfalls erhalten, gepflegt und entwickelt werden.
Die nördliche Teilfläche I des Gewässers wird als Angelgewässer genutzt. Die Schutzgebietsverordnung stellt hier das Sportfischen unter Einschränkungen frei. So ist es zum Beispiel verboten, Dünger, Kalk, Fischfutter oder Fischbehandlungsmittel in das Gewässer einzubringen. Der Fischbesatz ist unter Auflagen möglich.
Die südliche Teilfläche II des Sees einschließlich der Halbinsel wird nicht genutzt. Flächeneigentümer dieses rund 26 ha großen Areals ist das Land Niedersachsen.
Der für die Vogelwelt besonders wichtige, aber auch störempfindliche Rückzugs- und Regenerationsraum des Wiedesees darf von der Allgemeinheit nicht betreten werden.
Gut zu wissen
Preisinformationen
Angelschein auf Anfrage: 0,00 €
Zahlungsmittel
kostenfrei
Autor:in
Mittelweser-Touristik GmbH
Lange Straße 18
31582 Nienburg/Weser
Organisation